Rechtsanwalt Bergquist hat die Kommentare zu dem schwedischen internationalen Erbrechtsgesetz und dem skandinavischen Erbrechtsgesetz geschrieben.

Zusammen mit Professoren und Rechtsanwälde aus Deutschland, England, Frankreich, Italien und Holland arbeitet Bergquist mit einem Kommentar zu der zukünftigen EU-Verordnung für internationales Erbrecht.

Alle den sechs Autoren waren Mitglieder von der Expertgruppe, die den Entwurf zu der Verordnung für die EU-kommision ausarbeitet hat.