In den letzten 20 Jahren hat das Büro etwa 500 erbrechtliche Vorgänge bearbeitet. In etwa 150 Fällen wurde Rechtsanwalt Bergquist als Nachlassverwalter vom Gericht eingesetzt. Beinahe 200 Vorgänge hatten Verbindungen mit einem anderen Land. z.B. Deutschland, Österreich, der Schweiz, USA, England, Frankreich, Japan, Dubai und Spanien.
Bergquist ist ab 2005 bis 2008 Mitglied der Expertgruppe der EU-Kommission für internationales Erbrecht gewesen. Er ist ab 2008 bis 2010 Mitglied der Expertgruppe der EU-Kommission für internationales Teilungsrecht von Ehevermögen gewesen.
Der Rat der Notariate der Europäischen Union hat in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission eine grosse internationale Konferenz am 15. Oktober 2010 in Brüssel arrangiert. An der Konferenz hat mehr als 400 Juristen aus 32 Ländern teilgenommen. Übersetzungen erfolgten in 22 Sprachen. Rechtsanwalt Bergquist war einer von den fünf Sprechern, die die zukünftige EU- Verordnung für Erbrecht präsentiert haben.
Das Rechtsanwaltsbüro Bergquist wird oft von dem schwedischen Aussenministerium sowie von der deutschen Botschaft in Erbrechtsfragen empfohlen.
Bergquist wird auch häufig vom Nachlassgericht in Stockholm als Nachlassverwalter eingesetzt, besonders in internationalen Angelegenheiten.
Das Universität in Uppsala hat Bergquist mehrfach als Gastlehrer für internationales Erbrecht engagiert.
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Erbrecht in EU
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